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Beschädigte Teile sind solange witterungsgeschützt aufzubewahren, bzw. das Schadenbild ist solange unverändert zu lassen, bis der Versicherer den Schaden abgerechnet hat.
Bestätigungen zum Nachweis der Ersatzpflicht
Bei Überspannungsschäden benötigen wir eine Bestätigung Ihres Energieversorgungsunternehmens bezüglich Spannungsschwankungen im Versorgungsnetz zum Schadenzeitpunkt.
Bei Kurzschlussschäden im Leitungsnetz benötigen wir die Bestätigung eines Elektro-Meisterbetriebes, dass der Schaden ordnungsgemäß behoben wurde. Anderenfalls sind weitere Schäden vorhersehbar.
Bei Blitzschäden benötigen wir eine Bestätigung des zuständigen Wetteramtes.